Als Anwalt des Kindes/ Verfahrensbeistand werde ich von Gerichten als unabhängige Person angefragt und bekomme den Auftrag, Kinder und junge Menschen im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten.
Ich arbeite und halte mich in meiner Lebenseinstellung nach dem systemisch-konstruktivistischen Ansatz. Das bedeutet unter anderem und vereinfacht ausgedrückt, dass sich jeder Mensch seine eigene Welt so konstruiert, dass diese für sie oder ihn "passend" ist.
Der Wirkungskreis der Umgangspflegschaft umfasst die Förderung des Umgangs zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil/ der Bezugsperson bzw. die Umsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung oder einer entsprechenden Vereinbarung der Eltern.
Die Aufgabe eines Gutachtens ist es, dem Gericht, hinsichtlich der vorangegangenen Fragestellung, eine Empfehlung abzugeben. Es hat keine Entscheidung zu treffen. Dem Gericht dient es als Empfehlung und es kann von dieser Empfehlung auch abweichen.